Spendenabsetzbarkeit neu

Seit dem 1.1.2017 gelten neue Bestimmungen zur Spendenabsetzbarkeit.

Die neuen Regeln besagen, dass ab Jänner 2017 die Meldung an das Finanzamt über die unterstützte Organisation erfolgen muss, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten. Das heißt: Wir melden Ihre Spende an uns bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt. Die Finanzbehörde berücksichtigt die übermittelten Spendenbeträge dann automatisiert im Rahmen Ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung.

Was müssen Sie nun beachten?

ZAHLSCHEIN
Bei allen Spendenzahlungen, die Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten, geben Sie bitte am Zahlschein im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen an. Bitte beachten Sie, dass die Schreibweise Ihres Namens jener auf Ihrem Meldezettel entspricht. In unseren aktuellen Aussendungen haben wir spezielle Zahlscheine beigelegt, die ein eigens dafür vorgesehenes Feld "Geburtsdatum" enthalten.

DAUERAUFTRÄGE
Bitte denken Sie auch bei Daueraufträgen zu Gunsten von Spendenorganisationen an diese Angaben.

ONLINE SPENDEN
Bei Online Spenden auf unserer Website werden Sie - wenn Sie angeben, die Spende steuerlich absetzen zu wollen - nach Ihrem Geburtsdatum gefragt.

Wir möchten auch daraufhinweisen, dass nur eine Person aus Ihrem Haushalt die Spende absetzen kann.

Gerne können Sie diese Informationen unserem Serviceteam per Mail oder telefonisch bekanntgeben: i.boeheim@somanoe.at, 0676 880 44 665. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 7.30 - 12.30 für Sie besetzt.

Auch wenn Sie keine Datenweitergabe an das Finanzamt wünschen und so auf die Absetzbarkeit Ihrer Spende verzichten, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren und uns dies mitzuteilen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html