Tullner SozialCard

In Tulln wird mit zahlreichen Ermäßigungen und Zuschüssen für die Unterstützung einkommensschwacher BürgerInnen und deren Kinder gesorgt. Mit der Einführung der Tullner SozialCard wird dieses Angebot ab Jänner 2011 gebündelt und erweitert. Mit der Tullner SozialCard können Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Die neue Tullner SozialCard bietet einkommensschwachen BürgerInnen der Stadtgemeinde Tulln und deren Kindern (Voraussetzung: EU-Bürger) ab 2011 umfassende finanzielle Unterstützung. "SozialCard-Besitzern wird in den verschiedensten Lebensbereichen unter die Arme gegriffen: Vergünstigtes Essen für die Kinder in Volksschulen und Kindergärten, Ermäßigung für die Musik- und Volkshochschule, Unterstützung bei der Kanal- und Wassergebühr, billigere Tarife bei den Freizeitrichtungen und vieles mehr. Auch Einkommensschwache sollen die Lebensqualität in Tulln genießen können!" so Sozial-Stadträtin Elfriede Pfeiffer über die Einführung der SozialCard.
Einkommensabhängige AnspruchsberechtigungBürgermeister Mag. Peter Eisenschenk: "Die Einführung der Tullner SozialCard ist eine ganz neuer Weg der Unterstützung sozialschwacher Mitbürger. Nicht nur die Gemeinden Österreichs sondern auch viele Familien sind aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in einer schwierigen finanziellen Situation. Tulln, bildet da leider keine Ausnahme. Trotzdem dürfen wir unsere einkommensschwachen Bürger und deren Familien nicht im Stich lassen. Mit der SozialCard schaffen wir als erste Österreichische Stadt eine wirksame und treffsichere Hilfe."
Hier eine Auswahl der Leistungen: 25 % Ermäßigung in der Musikschule, vergünstigte Essensbeiträge in Kindergarten und Volksschule, kostenlose Benützung bzw. Besuch der Stadtbücherei, von Veranstaltungen und Museen, kostenloser Eintritt in Tullner Freizeiteinrichtungen für Kinder bzw. 1 EUR Eintritt für Erwachsene, rund EUR 100,- Ermäßigung bei der Wasser- und Kanalbenützungsgebühr.
Basis für die Einkommenshöchstgrenzen der Tullner SozialCard sind jene des Landes NÖ für den Heizkostenzuschuss. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind die SozialCard unter einem Einkommen (inkl. AMS-Bezug, Sozialhilfe, Unterhalt, u.ä.) von EUR 1.230,- brutto/Monat. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung oder Besitzer des SOMA-Einkaufspasses sind automatisch anspruchsberechtigt.
Antrag über Bürgerservice im RathausDie SozialCard kann ab Jänner 2011 im Bürgerservice Tulln (Minoritenplatz 1) und Langenlebarn (Wiener Straße 40) beantragt werden. Mitzubringen sind dafür ein Einkommensnachweis des Jahres 2010, ein Lichtbildausweis und ein Passfoto.
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